Lärmaktionsplan Endbericht
Der Gemeinderat der Stadt Filderstadt hat am 22.07.2013 beschlossen, einen Lärmaktionsplan (PDF, 2,957 MB) für Filderstadt gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.05.2016 bis 10.06.2016 durchgeführt.
In diesem Zeitraum lag der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans mit komplettem Plansatz im Foyer des Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstr. 33) während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen lagen während des oben genannten Zeitraumes auch in den Bürgerämtern Sielmingen, Harthausen, Bernhausen und Bonlanden aus.
Bis zum 24.06.2016 konnten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Umweltschutzreferat im Rathaus Plattenhardt (Uhlbergstr. 33, Zimmer 007) vorgebracht werden.
Informationsveranstaltung:
Ergänzend wurde der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 12.05.2016 im Bürgerzentrum Bernhausen das Instrument der Lärmaktions- planung und das Grobkonzept des Lärmaktionsplans der Stadt Filderstadt vorgestellt.