Notarin in Filderstadt - freiberuflich (Stadt Filderstadt)
Notarkanzlei Alexandra Müller
Kontakt
Zuständigkeit
Das Testament wird nach wie vor bei dem*der Notar*in verfasst. Für Beglaubigungen, Beurkundungen, Testamentsaufstellungen, Kauf- und Schenkungsverträge oder Firmengründungen (GmbH) ist auch der*die Notar*in zuständig.
Das Nachlassgericht ist für die Hinterlassenschaften des Verstorbenen zuständig. Für die Ausstellung eines Erbscheines oder die Testamentseröffnung ist das Amtsgericht Nürtingen (Nachlassgericht) zuständig. Amtsgericht Nürtingen - Telefon: 07022 9225 0
Das Grundbuchamt für Filderstadt ist beim Amtsgericht Böblingen.
Amtsgericht Böblingen - Telefon: 07031 13 02