Melderegister
Auf Antrag kann die Meldebehörde Auskünfte an Dritte über bestimmte Personen erteilen, sofern keine Auskunfts- oder Übermittlungssperre besteht. Diese Auskünfte beinhalten:
- Vor- und Familiennamen
- akadamische Grade und Titel
- Anschrift
Für den Antrag von einfachen Meldeauskünften die über das DVV-Meldeportal gestellt werden, wird per Lastschriftverfahren ein Betrag von 8,09 € (inkl. MwSt) eingezogen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte werden nur erteilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Die Gebühr beträgt je Anfrage 20,00 €.
Gerne können Sie uns Ihre Anfragen auch per Post oder Fax zusenden.
Die Gebühr von 10,00 € können Sie in Form von Bargeld, einem Verrechnungscheck oder einer Einzugsermächtigung begleichen.