Finanzielle Hilfen
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Inhalten finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort in der Rubrik Dienstleistungen.
Grundsicherung im Alter
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen. Die Grundsicherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart innerhalb der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss erhalten.
Rente
Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.