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Mietkostenzuschussprogramm für Gründer*innen

Bewirb dich jetzt in 10 Minuten für deinen Mietkostenzuschuss!

Wir unterstützen Gründer*innen ein Jahr lang mit 250,- Euro im Monat!

Für einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer in Filderstadt einen Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat auf die Mietkosten für eine Gewerbeimmobilie.

Damit unterstützt das Referat für Wirtschaft und Marketing Gründer*innen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Neben dem Mietkostenzuschuss bieten wir darüber hinaus weitere Beratungsleistungen an und führen euch in ein breites Netzwerk ein. So stärken wir gemeinsam die Attraktivität, Vielfalt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Region.

🫵 Du bist Gründer*in in Filderstadt?
 
🗺️ Du hast dein Unternehmen in der Stadt Filderstadt?
 
🏠 Du planst, für dein Unternehmen eine Immobilie im Stadtgebiet, d.h. innerhalb der Filderstädter Gemarkung liegend, anzumieten?
 
👍 Wir unterstützen dich mit einem Mietkostenzuschuss! 12 Monate lang erhältst du monatlich einen Zuschuss von 250,- Euro für deine Mietkosten!
 
❗ Bewirb dich jetzt ganz einfach und schnell indem du das Formular ausfüllst! Für die Bewerbung benötigst du deinen Gewerbeschein und – falls bereits vorhanden – einen ersten Mietvertragsentwurf.

Das Projekt "Förderung von Gründer*innen und Jungunternehmer*innen durch das Mietkostenzuschussprogramm der Stadt Filderstadt" wird im Rahmen des „Programms zur Kofinanzierung von regionalen Modellprojekten und Kooperationen im Bereich Wirtschaft und Tourismus“ vom Verband Region Stuttgart kofinanziert.

gefördert durch

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Gründer*innen, deren Unternehmensgründung maximal 24 Monate zurückliegt und die zum ersten Mal eine Gewerbefläche in Filderstadt mieten wollen. Der Mietvertrag darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht unterschrieben sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wir unterstützen Gründer*innen, die eine Immobilie innerhalb der Gemarkung Filderstadts mieten. Dabei darf die Gründung nicht länger als 24 Monate zurückliegen und der Mietvertrag bei der Antragsstellung noch nicht unterschrieben sein. Eine passende Immobilie darf selbstverständlich schon in Aussicht sein.

Insbesondere fördern wir Gründer*innen der Bereiche:

• Inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten
• Franchise-Unternehmungen/Filialisten sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Versorgung des betroffenen Gebiets mit Produkten des täglichen Bedarfs dienen, dort eine Versorgungslücke besteht und diese nicht mehr als 2 Filialen betreiben
• Betriebe aus dem Gesundheitswesen, auch Medizintechnik oder Gesundheitsdienstleistungen
• Betriebe der Bereiche Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft
• Technologie- und innovationsorientierte sowie handwerksnahe Dienstleistungsbetriebe
• Handwerksbetriebe nach Anlage A und B der Handwerksordnung
• Freie Berufe

Gebietsbezogen sind besonders folgende Gewerbe förderfähig (in den Stadtteilmitten):

Gefördert werden innovative Konzepte und Betriebsgründungen, die zur Attraktivität und Belebung der Stadtteilmitten in Filderstadt beitragen sowie einen vielfältigen und gesunden Branchenmix fördern.
• Gastronomische Konzepte
• Mixed-Use-Konzepte und Concept-Stores
• Betriebe zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und des Lebensmittelhandwerks
• Produzierendes Handwerk und Manufakturen

Darüber hinaus sind ausnahmsweise auch besonders innovative Vorhaben und Konzepte von nicht aufgelisteten Gewerben förderfähig.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Der Zuschuss kann ausschließlich digital über den Online-Antrag beantragt werden. Zusätzlich brauchen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung in Filderstadt. 

Mietkostenzuschuss beantragen

Über die Anträge entscheiden das Referat für Wirtschaft und Marketing regelmäßig als Geschäft der laufenden Verwaltung. Im Anschluss ergeht ein Bescheid, mit dem die Förderung zugesagt wird.

Wie viele Gründungen können gefördert werden?

Pro Jahr unterstützen wir in Filderstadt insgesamt 4 Gründungen mit einem Mietkostenzuschuss.
Das Förderprogramm läuft bis Ende 2026, Neubewerbungen sind jederzeit möglich.
Wer den Mietkostenzuschuss bereits für ein Jahr zugesprochen bekommen hat, kann sich nicht erneut für ein weiteres Jahr bewerben.

Wie erfahre ich, ob ich den Mietkostenzuschuss erhalte?

Nach Eingang des digitalen Antragsformulars mit den vollständigen Unterlagen, versenden wir eine Eingangsbestätigung. 
Im weiteren Verlauf findet dann ein persönliches Vorgespräch statt, danach entscheidet eine Jury, ob der Mietkostenzuschuss gewährt wird. 

Wie wird der Mietkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Mietkostenzuschuss wird monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.

Noch Fragen?

Trete gerne mit den Ansprechpartner*innen aus Filderstadt direkt in Kontakt. Die Namen, Mailadressen und Telefonnumern findest du unter "Kontakt".

Kontakt

Wirtschaft und Marketing
Aicher Straße 9
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-262
Fax 0711 7003-7265
Frau Jörg

Referatsleitung

Telefon 0711 7003-261
Fax 0711 7003-7265
Herr Engewald
Telefon 0711 7003-263
Fax 0711 7003-7265

Downloads

Förderrichtlinien Mietkostenzuschuss Filderstadt (PDF, 97,3 KB)

Förderrichtlinien Mietkostenzuschuss Filderstadt - Anlage 1 (PDF, 62,6 KB)