Investitionskostenzuschuss im Rahmen der haus- und fachärztlichen Versorgung
„Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ Arthur Schopenhauer
Die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung ist zwar keine kommunale Pflichtaufgabe, aber ein grundlegender Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürger*innen Filderstadts.
Der zunehmende demografische Wandel erschwert die Situation im Gesundheitswesen. Auch die veränderten Vorstellungen der jungen Generation der Ärzteschaft können für Praxen vor Ort zu erheblichen Problemen in der Nachfolge führen und die wohnortnahe Versorgung in Zukunft gefährden. Praxissitze könnten so manchmal nicht neu besetzt werden, verloren gehen oder gar aufgekauft werden.
Die Stadtverwaltung Filderstadt und der Gemeinderat hat sich nun der strategischen Gesundheitsplanung angenommen. Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung, um die Gesundheit aller Bürger*innen in einem bestmöglichen Umfang aufrechtzuerhalten.
In diesem Zusammenhang gibt es die Möglichkeit einen Investitionskostenzuschuss für die Übernahme oder Neuansiedelung einer Praxis in maximaler Höhe von bis zu 150.000 Euro zu beantragen.
Mit Beschluss des Gemeindesrates vom 24.10.2023 kann dieser Investitionskostenzuschuss ab sofort beantragt werden.
Unterlagen
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
- Vorlage in der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2023: "Ärztliche Versorgung in Filderstadt" (PDF, 281,5 KB)
- Richtlinien für einen Zuschuss im Rahmen der haus- und fachärztlichen Versorgung in Filderstadt (PDF, 80,5 KB)
- Antragsformular Investitionskostenzuschuss (PDF, 33,3 KB)
- Datenschutzerklärung (PDF, 22,2 KB)
- Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX, 33,1 KB)
Beratung
Sie haben noch Fragen zur Praxisgründung oder -übergabe, Niederlassung oder Zulassung?
Wenden Sie sich gerne an die KVBW - Niederlassungs- & Kooperationsberatung:
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