Balkonkraftwerke – Förderung
Die Förderung von Balkonkraftwerken kann beantragt werden
Geförderte Anlagen in 2022:
Ausbau Solarstromerzeugung in Filderstadt für mehr Klimaschutz
Durch Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke können Haushalte, die über kein eigenes Dach verfügen, einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten und sich gleichzeitig ein bisschen unabhängiger von Energiepreissteigerungen machen.
Balkonkraftwerk kaufen und installieren, Förderantrag ausfüllen (im Download-Center) und per E-Mail oder Post an das Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation schicken:amt12@filderstadt.de oder z. H. Frau Silke Strobel, Aicher Straße 9,70794 Filderstadt-Bernhausen
Was wird gefördert?Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke gemäß der Definition der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bezuschusste Geräte müssen auf Filderstädter Gemarkung betrieben werden.
Wer kann die Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Filderstädter Gemarkung sind. Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden.
Förderung als Zuschuss
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bei 150 Euro pro Balkonkraftwerk liegt.
Höhe, Laufzeit und Auszahlung der FörderungFür das Jahr 2024 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags ausbezahlt. Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadt Filderstadt.
Weitere Förderungsvoraussetzungen
Mieter müssen die schriftliche Bestätigung zur Anbringen von Balkonkraftwerken dem Antrag beifügt werden. Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen.
Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen. Nicht förderungsfähig sind Geräte, die vor dem 01.06.2022 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden.
Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.
HIER GEHT ES ZUR "SCHRITT FÜR SCHRITT"-ANLEITUNG ZUM EIGENEN BALKONKRAFTWERK.