Startseite   -  Service bieten   -  Wohnen & Bauen   -  Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung ist gemäß Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 71 der Landesverfassung Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan bereitet die spätere Bodennutzung vor, während mit dem Bebauungsplan die Nutzung für alle verbindlich geregelt wird (§ 1 Absatz 1 und 2 BauGB). Bauleitpläne haben die Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Absatz 3 BauGB). Baueitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). 

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Absatz 1 BauGB). Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Gemeindegebiet räumlich auswirken.

Weitere Informationen zum aktuellen Flächennutzungsplan - FNP 2035 - erhalten Sie hier.

Bebauungsplan

Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen (§ 10 Absatz 1 BauGB). Grundsätzlich sind sie gemäß § ( Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Eine Übersicht aktueller Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.

Auskünfte zu bereits in Kraft getretenen Bebauungsplänen erhalten Sie beim Baurechts- und Bauverwaltungsamt.

Kontakt

Öffnungszeiten