Gender Mainstreaming
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 verankert. Eine Strategie, die die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern um- und durchsetzen soll, wird Gender Mainstreaming genannt. Mit dem Amsterdamer Vertrag hat die Europäische Union 1997 Gender Mainstreaming offiziell als verbindliche Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten zum Ziel der EU-Politik gemacht. „Gender“ steht im Englischen für das soziale Geschlecht, während „Sex“ das biologische Geschlecht meint. Im Deutschen gibt es dafür keinen Begriff. Deshalb wird hier der englische Begriff benutzt. Damit soll deutlich werden, dass die Ungleichheit der Geschlechter in der Gesellschaft nicht durch biologische Unterschiede zustande kommt, sondern unterschiedliche Geschlechterrollen und -stereotypen sich kulturell entwickelt haben und damit auch veränderbar sind. „Mainstreaming“ könnte frei übersetzt werden mit „zum Hauptstrom machen“. Dies bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe – hier die Gleichstellung der Geschlechter – zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird. Somit sollen in allen Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern sowie die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden.
Gender Mainstreaming beinhaltet einen Lern- und Veränderungsprozess, der die gesamte Organisation betrifft. Im Falle einer Kommune bezieht sich dieser auf die gesamte Verwaltung.
Im Jahr 2017 hat das Referat für Chancengleichheit Ansätze erarbeitet, um das Thema in der Stadtverwaltung zu implementieren. Dazu gehören beispielsweise die Qualifizierung der Führungskräfte, die Einbindung der Gremien sowie Gespräche mit den Stadträtinnen, die Bildung einer Steuerungsgruppe und auch die Umsetzung von insgesamt drei Pilotprojekten in den Dezernaten. Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen den Rahmen für die weitere Umsetzung dieses Ansatzes bilden. Es sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Weitere Informationen hierzu können der Mitteilungsvorlage Nummer 0200/2017, „Umsetzung von Gender Mainstreaming“, sowie der Beschlussvorlage Nummer 0158/2019, „Chancengerechtes Filderstadt – Gender Mainstreaming in der Praxis“, vom Referat für Chancengleichheit, Teilhabe und Gesundheit entnommen werden.
In der Gestaltung eines vielfältigen und chancengerechten Filderstadts wird „Vielfalt“ nicht auf die Vielfalt von kulturellen Gruppen beschränkt, sondern schließt auch die individuelle Vielfalt mit ein. Daher wurde versucht, im Erstellungsprozess dieses Konzeptes die Geschlechterperspektive unter dem Aspekt der Gleichstellung zu berücksichtigen. Sowohl bei der Datenerhebung, die als Grundlage für die weitere Arbeit herangezogen wird, als auch in der Auswertung und dem Weiterdenken konkreter Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern, wurden die unterschiedlichen Aspekte mit Blick auf die Lebenslagen von Frauen und Männern berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Thema Gender Mainstreaming können Sie dem Vielfaltskonzept ab S. 174 entnehmen und unter der folgenden Seite finden.