Verfahrensstand
Aktueller Verfahrensstand
Die Stadt Filderstadt hat im Jahr 2019 einen Antrag auf Aufnahme des Gebietes „Ortskern Plattenhardt“ in ein Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung ab dem Programmjahr 2020 gestellt.
Seitens des Landes Baden-Württemberg und des Bundes wurde diese Maßnahme für das Jahr 2020 mit einem bewilligten Förderrahmen von 1.666.667 EUR in das Programm “Lebendige Zentren (LPZ)“ aufgenommen. Die Finanzhilfe von Bund und Land beträgt 1.000.000 EUR.
Im Rahmen einer inzwischen abgeschlossenen Vorbereitenden Untersuchung (PDF, 86,859 MB) gemäß § 141 BauGB wurden städtebauliche Mängel festgestellt und die zur Behebung dieser Mängel erforderlichen städtebauliche Maßnahmen benannt. Die Mitwirkungsbereitschaft sowie Anregungen der Grundstückseigentümer im Untersuchungsgebiet wurden abgefragt und Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Die Ziele und Maßnahmen der Sanierung wurden als erste städtebauliche Planungen zeichnerisch in einem Rahmenplan (Neuordnungskonzept) dargestellt und die entsprechenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierung abgeschätzt.
Mit Blick auf die angestrebten Sanierungsziele, die daraus resultierenden Maßnahmen und die Durchführbarkeit der Sanierung wird die Sanierungsmaßnahme im Umfassenden Verfahren durchgeführt.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sowie unter Berücksichtigung der Ziele und Maßnahmen der Sanierung. Gegenüber der Abgrenzung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet geringfügig angepasst.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und der in diesem Zusammenhang vom Gemeinderat zu treffenden Abwägungsentscheidungen wurden
- die Ziele und Zwecke der Sanierungsmaßnahme (§140 Ziffer 3 BauGB) definiert,
- über die Gebietsabgrenzung entschieden und
- die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Plattenhardt“ am 22. März 2021 beschlossen
Folgende Ziele und Zwecke (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert:
Teilbereich „Schulstraße / Schillerstraße“:
- Modernisierung / Erweiterung soziokultureller Einrichtungen der Stadt (z. B. Volkshochschule, Kunstschule)
- Gestaltung der Freiflächen und Parkierung
Teilbereich „Feuerwehrgerätehaus“:
- Abbruch und Neuordnung Aktivierung innerörtlicher Wohnpotentiale (einschließlich Seniorenwohnen)
Teilbereich „Uhlbergstraße“:
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität (Verkehrsberuhigung, Gestaltung der Straße)
- Aufwertung Situation Ortseingänge
- Erhalt/Modernisierung denkmalgeschützter und ortsbildprägender Gebäude
- Aktivierung innerörtlicher Potenziale des Wohnens, Seniorenwohnformen
- Nachverdichtung im Innenbereich;
- Modernisierung / Neubau Kindergarten Schaffung von öffentlichen Stellplätzen
- Belebung des Ortskerns durch kulturelle Einrichtungen
Teilbereich „Hohenheimer Straße“
- Beseitigung unverträglicher Gemengelagen
- Neuordnung und Neubebauung
- Aktivierung des Wohnungsbaus
Teilbereich „Kirchstraße“
- Sicherung der kleinteiligen Bebauungsstruktur, der Identität und des historischen Charakters
- Modernisierung privater Gebäude
Zur Erreichung der Sanierungsziele sollen private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. Die Förderregeln für Privatmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Plattenhardt“ sind in den Förderrichtlinien (PDF, 104,4 KB)beschrieben.
Mit Bekanntmachung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Plattenhardt“ am 23. April 2021 wurde diese rechtskräftig. Damit begann die 2. Phase des Verfahrens, die sogenannte „Durchführung“, die voraussichtlich bis April 2029 dauern wird.
Für die betroffenen Grundstücke erfolgte der Sanierungsvermerk im Grundbuch gem. § 143 Abs. 2 BauGB
Städtebauliche Planungen werden nun konkretisiert, öffentliche und private Ordnungs- und Baumaßnahmen geplant und durchgeführt. Fördermittel können beantragt werden und damit verbunden Modernisierungsvereinbarungen getroffen.
Folgende sanierungsrechtliche Vorgaben sind zu beachten:
- Auskunftspflicht § 138 BauGB
- Genehmigungspflicht § 144 BauGB und sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 BauGB
- Sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
- Ablösevereinbarungen/Ausgleichsbetragdes Eigentümers gem. § 154 BauGB
Das am 22.03.2021 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommene Neuordnungskonzept für das Gebiet „Ortskern Plattenhardt“ bildet die Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet und dient insbesondere als Leitlinie der Sanierung.
Der Förderrahmen für die Erneuerungsmaßnahme wurde seitens des Landes Baden-Württemberg und des Bundes im April 2023 aufgestockt. Der bewilligte Förderrahmen beträgt nun 3.833.334 EUR. Die Finanzhilfe von Land und Bund erhöht sich auf 2.300.000 €.
Das Neuordnungskonzept für das Gebiet „Ortskern Plattenhardt“ von 2021 wurde punktuell für zwei teilräumliche Bereiche fortgeschrieben und vom Gemeinderat am 11.12.2023 beschlossen. Künftig bildet dieses Neuordnungskonzept (PDF, 882,9 KB) die Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet und dient insbesondere als Leitlinie der Sanierung.
Der Förderrahmen für die Erneuerungsmaßnahme wurde seitens des Landes Baden-Württemberg und des Bundes im April 2024 erneut aufgestockt. Der bewilligte Förderrahmen beträgt nun 5.166.667 EUR. Die Finanzhilfe von Land und Bund erhöht sich auf 3.100.000 €.