Gutachterausschuss
Gemeinsamer Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es im Bereich des Gutachterausschusswesens eine interkommunale Zusammenarbeit. Die Stadt Filderstadt hat seit dem 1. Januar 2024 die Aufgabe des gemeinsamen Gutachterausschusses und der gemeinsamen Geschäftsstelle für Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen übernommen.
Zum Aufgabengebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören unter anderem.:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Bereitstellung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
Der gemeinsame Gutachterausschuss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine selbstständige und von staatlichen Weisungen unabhängige Einrichtung von ehrenamtlichen Gutachter*innen. Zur Aufgabenerfüllung bedient sich der gemeinsame Gutachterausschuss der gemeinsamen Geschäftsstelle.
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen dar. Sie enthält Informationen über:
- Kaufverträge von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
- wertbeeinflussende Merkmale
- abgeleitete Daten für die Wertermittlung
Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind.
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie auf BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg). Das ist das Informationssystem, welches die staatliche Vermessungsverwaltung den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg für die Veröffentlichung ihrer Bodenrichtwerte zur Verfügung stellt.
Verkehrswertgutachten
Wollen Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen, werden Gutachten angefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) bestimmen. Derartige Gutachten werden für folgende Objekte erstellt:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
Verkehrswertgutachten können Sie mit folgendem Formular unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen beantragen: Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Immobilien (PDF, 763,3 KB)
Für die Erstattung von Verkehrswertgutachten fallen Gebühren an. Diese entnehmen Sie bitte der Gutachterausschussgebührensatzung: Gutachterausschussgebührensatzung (PDF, 404,4 KB)
Am 24. Juni 2024 wurde im Gemeinderat die Beschlussvorlage 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (PDF, 44,8 KB) (Gutachterausschussgebührensatzung) zum 15. Juli 2024 beschlossen.
Die vollständige Satzung folgt in Kürze.