Politik
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Oberbürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Den Vorsitz im Gemeinderat hat der Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat verabschiedet den Haushalt der Stadt und entscheidet über eine Fülle von Aufgaben wie
- Schaffung neuer Wohn-/Industriegebiete
- Bauanträge für Wohn- und Geschäftshäuser sowie sonstige Bauvorhaben
- Straßen, Brücken, Kanalbauten
- Kindergärten, Schulen, Bäder, Sportanlagen, Dienstgebäude
- Spielplätze, Grünanlagen
- Zuschüsse an Vereine
- Beiträge, Gebühren etc.
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat eine Hauptsatzung erlassen, in welcher insbesondere die Aufgaben des Gemeinderates und die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse sowie des Oberbürgermeisters geregelt ist.
Zur Aufgabenbewältigung wurden beschließende Ausschüsse und beratende Gremien gebildet. In diesen Ausschüssen werden Tagesordnungspunkte vorberaten, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen oder Entscheidungen direkt getroffen aufgrund der festgelegten Zuständigkeitsbereiche. Diese sind in der Hauptsatzung geregelt.