Flächennutzungsplan 2035
Nach über 10 Jahren intensivem Planungsprozess mit umfangreicher Bürgerbeteiligung und politischer Diskussion wurde der Flächennutzungsplan (FNP) 2035 vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Ausnahmen genehmigt.
Mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.11.2024 ist der FNP 2035 rechtswirksam und löst den FNP 2010 aus dem Jahre 2001 ab.
Die Unterlagen zum FNP 2035 können hier abgerufen werden:
Zusammen mit dem Flächennutzungsplan 2035 wurde der Landschaftsplan 2035 aufgestellt.
Aufgabe des Flächennutzungsplans
Der FNP macht grundsätzliche Aussagen zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Filderstadt.
Die Art der Nutzung wird entsprechend den vorhersehbaren Bedürfnissen dargestellt (z. B. Bauflächen, Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen, wichtige Verkehrsflächen, Grünflächen). Als Gesamtplanung ist er besonders geeignet, die Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungen durch eine entsprechende räumliche Verteilung sicherzustellen. Die Inhalte des FNP werden als Darstellung bezeichnet. Der FNP ist ein "vorbereitender Bauleitplan" und seine Inhalte sind bei der Aufstellung nachfolgender Bebauungspläne ("verbindliche Bauleitplanung") zu berücksichtigen.
Prozess
Der FNP 2035 gibt der künftigen städtebaulichen Entwicklung Filderstadts die Richtschnur vor und setzt die Leitplanken für die kommenden Jahre. Er basiert auf dem zuvor erarbeiten Räumlichen Leitbild (2014), dass mögliche Zukunftsperspektiven für die Weiterentwicklung Filderstadts und seiner Stadtteile aufgezeigt hat
Der Planungsprozess zum FNP 2035 war geprägt vom „Zielkonflikt“ einerseits ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für die bestehenden Wohnraum- und Gewerbeflächenentwicklungsbedarfe herzustellen und andererseits die ökologisch hochwertigen Flächen sowie die wertvollen Böden für die Landwirtshaft zu erhalten. Der
FNP 2035 kann den künftigen prognostizierten Wohn- und Gewerbedarf nicht decken – damit wird die Bedeutung der Innenentwicklung für die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum in Filderstadt bedeutsamer.