Faire Beschaffung
Kommunen tätigen ihre Einkäufe mit öffentlichen Mitteln, sprich Steuergeldern. Daher tragen sie eine Verantwortung und sollten Vorbild in Sachen fairer Beschaffung sein. Vergegenwärtigt man sich, dass allein das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden circa 17 Prozent des gesamten Bruttoinlandsprodukts ausmacht, so wird klar, welche Marktmacht öffentliche Einrichtungen durch die Beschaffungsrichtlinien haben.
Filderstadt versucht seiner Verantwortung gerecht zu werden. So finden seit einem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 beim Einkauf nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden.
Produkte die ganz oder teilweise in Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika stammen, dürfen nur gekauft werden, wenn die Einhaltung der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) gewährleistet ist.
Zu den Produkten zählen:
- Sportbekleidung
- Sportartikel (insbes. Bälle)
- Spielwaren
- Teppiche
- Textilien
- Lederprodukte
- Billigprodukte aus Holz
- Natur- und Pflastersteine
- Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Tee, Kakao, Orangensaft, Blumen)
In der Praxis regelt eine Dienstanweisung den Kauf von fair gehandelten Produkten. Dabei wird von Lieferanten die Einhaltung der ILO 182 mittels anerkannter Siegel oder Eigenerklärungen gefordert.
Im Alltag der Verwaltung konnte der Einsatz von fairem Kaffee, Tee, Blumen und Textilien etabliert werden. Bei Säften und Früchten werden im Sinne einer ökofairen Beschaffung vorzugsweise regionale Produkte erworben.