Offenlage Entwurf Lärmaktionsplan Straßenverkehr Stufe 4 (LAP4)
2017 wurde auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes der Lärmaktionsplan Straßenverkehr der Stufe 2 (LAP) für die Stadt Filderstadt beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Programm zur systematischen Verminderung von Lärmwirkungen auf die Bevölkerung. Dieses beinhaltet technische, bauliche, gestalterische, verkehrliche und/oder organisatorische Maßnahmen.
Der LAP muss turnusgemäß überprüft und fortgeschrieben werden. Dazu wurden auf Grundlage der 4. landesweiten Umgebungslärmkartierung und zusätzlich durchgeführten Verkehrszählungen die Lärmwerte für das Stadtgebiet von Filderstadt nach einem EU-weit vorgeschriebenen Verfahren berechnet.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2024 den Offenlagebeschluss für den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 28. Juni 2024 bis zum 26. Juli 2024 durchgeführt. (Der Zeitraum wird um eine Woche verlängert, da am 4. Juli 2024 Korrekturen im Plan 11 und im Zwischenbericht in der Tabelle ab Seite 40 vorgenommen wurden.)
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans mit komplettem Plansatz liegt vom 28. Juni 2024 bis einschließlich 2. August 2024 im Foyer des Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstr. 33)
während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Dienstag 14 - 17 Uhr und Donnerstag 14 - 18 Uhr) öffentlich aus.
Ab dem 28. Juni 2024 sind alle Dokumente auch im Internet auf dieser Seite (siehe unten) verfügbar.
Falls Sie Erläuterungen zu den Unterlagen wünschen, empfehlen wir eine Terminvereinbarung mit der Umweltschutzreferentin Simone Schwiete (Rufnummer 0711 70 03 – 650 oder sschwiete@filderstadt.de). Während des genannten Zeitraums der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan beim Umweltschutzreferat der Stadt Filderstadt abzugeben. Diese sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (E-Mail-Adresse: umweltschutz@filderstadt.de), um die Angabe der vollständigen Anschrift der Verfassenden wird gebeten. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Umweltschutzreferat in Plattenhardt (Uhlbergstr. 24) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen werden in anonymisierter Form in der Beschlussvorlage abgedruckt und in öffentlicher Sitzung beraten.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Filderstadt LAP 4 Zwischenbericht.pdf (PDF, 2,084 MB) | 04.07.2024 | 2,084 MB | |
Filderstadt LAP4 Pläne.pdf (PDF, 31,02 MB) | 04.07.2024 | 31,02 MB | |
Filderstadt LAP4 Anhänge.pdf (PDF, 229,6 KB) | 27.06.2024 | 229,6 KB |