Integrationsbeauftragte
Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten*
- Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Konzeptes, das Vielfalt und Chancengerechtigkeit als Querschnittsthema erfasst.
- Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für (institutionelle) Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung bei integrationspolitischen Fragestellungen.
- Zentrale Anlaufstelle für Migrantenselbstorganisationen.
- Ausbau des Netzwerkes der in der Gestaltung des vielfältigen und chancengerechten Miteinanders tätigen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteur*innen.
- Herstellung von Transparenz über bestehende Angebote, Projekte, Maßnahmen, Akteur*innen und Strukturen in diesem Bereich.
- Initiierung und Entwicklung von Angeboten und Projekten, die die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in allen gesellschaftlichen Bereichen in den Blick nehmen.
- Förderung der interkulturellen/diskriminierungskritischen Öffnung und Orientierung der Verwaltung, von (Bildungs- und Kultur-) Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Organisationen sowie der Wirtschaft.
- Geschäftsführung des Forums Interkulturelles Miteinander (FIM).
- Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs.
- Durchführung von Informations- und Vernetzungsveranstaltungen.
- Jährliche Berichtserstattung in den zuständigen Gremien.
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die Stelle der Integrationsbeauftragten wird über die Verwaltungsvorschrift (VwV) Integrationsbeauftragte des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert und trägt somit diesen Namen. Die oben aufgeführten Aufgaben ergeben sich zum Großteil aus dieser VwV.