Energieausweis
Ausweispflicht für Gebäude
Energieausweis – Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand von Gebäuden. Möchten Sie Ihr Gebäude vermieten oder verkaufen, so müssen Sie als Eigentümer gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis vorlegen. Der Ausweis enthält zusätzlich zum energetischen Zustand des Gebäudes wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz, ersetzt jedoch keine Energieberatung. Lassen Sie sich daher gerne in einem kostenfreien Erstgespräch (Link: https://www.filderstadt.de/start/service/kostenlose+energieberatung.html) bei Ihrer Klimaschutzagentur Landkreis Esslingen oder Ihrem Rathaus beraten.
Die Klimaschutzagentur steht Ihnen für sämtliche Energiefragen zur Verfügung:
Klimaschutzagentur des Landkreis Esslingen gGmbH
Kandlerstraße 8
73728 Esslingen a. N.
Telefon: +49 711 – 20 70 30 – 70
Telefax: +49 711 – 20 70 30 – 79
E-Mail: info@ksa-esslingen.de
Webseite: www.klimaschutz-landkreis-esslingen.de
Wann benötigt man einen Energieausweis?
Seit 1. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, vorgeschrieben. Für jüngere Wohngebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.
Für Nichtwohngebäude ist seit dem 1. Juli 2009 im Verkaufs- bzw. Vermietungsfall ebenfalls ein Energieausweis erforderlich.
Wird ein Gebäude oder eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Vermietern, Mietern, Käufern oder Pächtern zeigt der Energieausweis, wie die energetische Qualität eines Gebäudes oder Wohnung tatsächlich ist und hilft natürlich dabei, entsprechende Modernisierungsmaßnahmen einzuleiten. Den Energieausweis gab es in zwei Varianten: den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis. Bis zum 1. Oktober 2008 bestand die Möglichkeit, einen der beiden Energieausweise zu wählen.
Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Neubauten ist bereits seit 2002 der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Bedarfsausweis
Vergleich Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Bedarfsausweis: Die Bausubstanz und die Heizungsanlage werden von einem Fachmann genau geprüft. Energetischen Schwachstellen kann damit zu Leibe gerückt und Modernisierungsmaßnahmen können in Angriff genommen werden.
Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt ausschließlich durch einen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Handwerksmeister und staatlich geprüften Techniker). Aber auch der Bezirksschornsteinfeger kann Ihnen weiterhelfen.
Förderprogramme im Energiebereich bei Wohngebäuden
Auf der rechten Seite finden Sie weiterführende Links.
Für aktuelle Förderungen im Bereich Energieeffizientes Wohnen gehen Sie bitte auf „Aktuelles Klimaschutz“ (https://www.filderstadt.de/start/service/Oeffentlichkeitsarbeit+_+Sensibilisierung.html) oder zu „kommunale Förderungen“ (https://www.filderstadt.de/start/service/kommunale+foerderung.html) oder „andere Förderungen“ (https://www.filderstadt.de/start/service/andere+foerderungen.html).