Abitur
Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen:
- Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform
- Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform
- Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021)
- zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
- Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.
Zugehörige Leistungen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Kolleg - Besuch anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 18.09.2024 freigegeben.