Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen. Neben den bisherigen Leistungen können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Welche Leistungen gibt es?
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören
- die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler. Dies gilt auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- die Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten
- ergänzende angemessene Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Das allgemeine Faltblatt, das Antragsformular sowie Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreis Esslingen.