Beratende Gremien
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat zur Vorberatung einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Gremien bestellen. Über die Besetzung dieser Gremien entscheidet der Gemeinderat.
Mitglieder in diesen Gremien können sein Mitglieder des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger.