Urkundenanforderung online
Zu jedem in Filderstadt beurkundeten Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung, Sterbefall und Lebenspartnerschaften können nachträglich Urkunden ausgestellt werden.
Die Bezahlung der gebührenpflichtigen Urkunden erfolgt durch die Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Ihrem Konto.
Die Gebühren betragen pro Urkunde 20,00 €, auf Wunsch auch als Einschreiben mit einem Versandporto von zuzüglich 3,50 €.
Folgende Personenstandsurkunden können Sie hier online beantragen (Bitte entsprechend anklicken):
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Bis 1975 hatte Filderstadt 5 Standesämter. Die Standesämter Bernhausen, Bonlanden auf den Fildern, Harthausen, Plattenhardt und Sielmingen. Diese fünf ehemals selbstständigen Gemeinden wurden im Rahmen der Gemeindereform zur Stadt Filderstadt.
Personenstandsurkunden werden von den Standesämtern innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen (für Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) aus den Personenstandsregistern bzw. -büchern ausgestellt. Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Stadtarchiv Filderstadt abgegeben. Sollten Sie hieraus Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv.
Für die Zeit vor Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes (1876) stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle inländischen Personenstandsurkunden gleich. Dies hat zur Konsequenz, dass die kirchlichen Körperschaften verpflichtet sind, über alle Eintragungen in Kirchenbüchern aus dieser Zeit in gleicher Weise Auskunft zu erteilen.