Familienpass
für Filderstädter Einwohner*innen
Der Filderstädter Familienpass ermöglicht Familien und ihren Kindern sowie Einzelpersonen die Teilnahme an Filderstädter Angeboten.
Wer bekommt den Familienpass?
Sie erhalten den Familienpass A, wenn Sie entweder:
- Wohngeld erhalten
- Transferleistungen bekommen z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag bekommen
- im Haushalt mit einem kindergeldberechtigtem Erwachsenen leben, mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%
oder
Sie erhalten den Familienpass A, B oder C, wenn das Familienbruttoeinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
Familienpass A:
- 1 Personenhaushalt 2.500,00 €
- 2 Personenhaushalt 2.900,00 €
- 3 Personenhaushalt 3.300,00 €
- 4 Personenhaushalt 3.900,00 €
- 5 Personenhaushalt 4.300,00 € *
Familienpass B:
- 1 Personenhaushalt 2.900,00 €
- 2 Personenhaushalt 3.300,00 €
- 3 Personenhaushalt 3.700,00 €
- 4 Personenhaushalt 4.300,00 €
- 5 Personenhaushalt 4.700,00 € *
Familienpass C:
- 1 Personenhaushalt 3.400,00 €
- 2 Personenhaushalt 3.800,00 €
- 3 Personenhaushalt 4.200,00 €
- 4 Personenhaushalt 4.800,00 €
- 5 Personenhaushalt 5.200,00 € *
* Für Jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 400,00 €
Das Kindergeld zählt nicht zum Bruttoeinkommen.
Welches Vermögen dürfen Sie haben?
Dieses Vermögen ist geschützt und ist für den Familienpass nicht relevant:
- 60.000 € für das erste Haushaltsmitglied
- 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied
Ihre Eigentumswohnung bzw. Ihr Einfamilienhaus, das Sie selbst bewohnen ist auch geschützt.
Was bietet der Familienpass?
Mit dem Filderstädter Familienpass erhalten Sie Vergünstigungen.
Genaue Informationen entnehmen dem Merkblatt zum Familienpass im Downloadbereich.
Familienpass | Betreuungsgebühren Kindertageseinrichtungen |
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A | 60 % |
B | 35 % |
C | 25 % |
Familienpass | Verpflegungsgebühren Eigenanteil von |
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A | 1,00 Euro |
B | 1,50 Euro |
C | 3,00 Euro |
Freizeit und Bildungseinrichtungen: | ||
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· Städtische Hallenbäder | · Fildorado | |
· FILharmonie | · Volkshochschule/ Kunstschule | |
· Familienbildungsstätte | · Musikschule | |
· Stadtbibliothek | · Örtliche Ferienbetreuung | |
·Sommerferienprogramm | · Kindersportschule (KISS) |
Geförderter Familienurlaub: Der Antrag ist vor Antritt der Maßnahme zu stellen. |
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· Familiengeförderter Urlaub |
· Jugendfreizeit |
· Schullandheim |
·Kinderanfängerschwimmkurse |
Wie und wo erhält man einen Familienpass?
Für den Familienpass müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und einreichen!
Sie können den Antrag auch direkt beim
Amt für Integration, Migration und Soziales
Martinstraße 5
70794 Filderstadt
oder bei den Bürgerämtern in Filderstadt abholen und einreichen
Was muss man vorlegen?
- Erstantrag oder Verlängerungsantrag
- Datenschutzerklärung
- Berechtigungsnachweis über Transferleistungen:
- Wohngeldbescheid
- Jobcenterbescheid
- Sozialhilfebescheid des Landratsamtes
- Asylbewerberleistungsbescheid
- Kinderzuschlagsbescheid
- oder Einkommensnachweise
- Foto von jeder Person, welche das 6. Lebensjahr erreicht hat (auf Rückseite mit Namen versehen)
- Schul- oder Studienbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
- Schwerbehindertenausweis
- Bei kindergeldberechtigten Erwachsenen mit einem Behinderungsgrad von 50 % den Kindergeldnachweis
Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass des Landes Baden-Württemberg (einkommensunabhängig) und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, in einem bestimmten Umfang unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Den Antrag auf einen Landesfamilienpass können Sie bei den Bürgerämtern stellen.