Naturdenkmale
Filderstadt verfügt über 36 Naturdenkmale - Einzelbildungen (END) und flächenhafte Naturdenkmale (FND), die 1983 und 1993 vom Landratsamt Esslingen per Verordnung festgelegt wurden. Ursprünglich waren es 38 Naturdenkmale.
Naturdenkmale unterliegen demselben Schutzstatus wie Naturschutzgebiete. Naturdenkmale sind flächenhafte (bis 5 Hektar große) Denkmale: beispielsweise der Bärensee in Plattenhardt, die Haberschlaiheide in Bonlanden sowie die Feldhecke an der Waldenbucher Straße in Plattenhardt. Oder Einzelbildungen der Natur: beispielsweise die Friedenslinde im Weilerhau Plattenhardt oder die Friedenslinden beziehungsweise Drei Linden in Sielmingen.
Diese Naturdenkmale dienen zum Schutz der Natur, zur Landschaftspflege und zur Erholungsfunktion in der freien Landschaft. Der Schutzzweck dient in erster Linie der Erhaltung landestypischer Kennzeichen, dem Erhalt von seltenen und einmaligen Einzelschöpfungen, der Sicherung von Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensraum, besonders für gefährdete Arten.
Um das regionaltypische Landschaftsbild Filderstadts zu bewahren und diese außergewöhnlichen, einzigartigen Naturgebilde zu schützen, gilt es, hierfür besondere Ge- und Verbote einzuhalten.
Alle Naturdenkmale auf einen Blick:
Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/298
Liste der Einzelgebilde (END) (PDF, 22,6 KB) in Filderstadt
Liste der flächenhaften Naturdenkmale (PDF, 30 KB) in Filderstadt
Folgende Ver- und Gebote (PDF, 42,6 KB) gelten laut Verordnung vom 16.04.1993 der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Esslingen für die Naturdenkmale in Filderstadt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten in Filderstadt (Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie die § 32 Biotope nach der Offenlandkartierung 1995 und 2010) finden Sie auch auf den Seiten Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.