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Bodenschutzkonzept Filderstadt

Die Endlichkeit der Ressource Boden wurde bereits in den 1960iger bis 70iger Jahre durch den Club of Rome, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und den Europarat mit der Europäischen Bodencharta in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit gerückt. Nachhaltige Bodenbewirtschaftungs- und -erhaltungsprogramme wurden 1981 in der Weltbodencharta verankert. 1991 hat Baden-Württemberg das weltweit erste Bodenschutzgesetz erlassen.

2013 forderte das Bundesumweltministerium den nachhaltigen Umgang mit Boden durch eine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Diese lag im Jahr 2000 bei 129 Hektar pro Tag, bis 2011 war ein Rückgang auf 81 Hektar zu verzeichnen. Eine Reduzierung auf 30 Hektar bis 2020 ist das derzeitige Ziel der Bundesregierung.
 
Die Stadt Filderstadt verfügt im landes- und bundesweiten Vergleich über besonders hochwertige Böden für die Nahrungsmittelproduktion. Mit Bodenwertzahlen über 90 sind die Filderböden vergleichbar mit den Schwarzerden der Magdeburger Börde und dem Thüringer Becken. Die Hochwertigkeit zeigt sich aber auch in anderen Bodenfunktionen.
 
 

Zielsetzung eines Bodenschutzkonzeptes

Bodenschutz, Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr stehen in ständiger Konkurrenz zu einander und verursachen ein hohes Konfliktpotential. Da Böden nicht vermehrbar und in kurzfristigen Zeiträumen wiederherstellbar sind, verpflichtet das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchAG) öffentliche Planungsträger zu einem schonenden und sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden. Dies setzt neben der Kenntnis von Bodenvorkommen auch eine Bewertung der Bodenfunktionen voraus, so dass eine sachgerechte Abwägung möglich ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden zu können, hat die Stadtverwaltung ein Bodenschutzkonzept erstellen lassen. Ziel dieses Konzeptes ist die Abgrenzung von besonders hochwertigen Bodenvorkommen, für die die Stadt Filderstadt eine besondere Schutzverantwortung trägt. Gleichzeitig werden Flächen mit weniger wertvollen Böden benannt, so dass anhand der Kategorisierung „Bodenschutz-, Opfer- und Vorrangflächen“ die Möglichkeit einer gezielten Steuerung der Bodennutzung besteht. Darüber hinaus wurden Vorschläge für Ausgleichs-, Bodenaufwertungs- und Bodenschutz­maßnahmen erarbeitet. Bodenschutz ist heute in vielen verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken verankert. Ob in Raumordnung, Naturschutz, Immissionsschutz, in Baurecht, Abfallrecht Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltschadensgesetz. Die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Archivfunktion sollen geschützt werden. Darüber hinaus ist ein sparsamer, schonender und haushaltärischer Umgang mit dem Schutzgut Boden vorgeschrieben. Konkrete Verbotstatbestände wurden jedoch leider nicht festgelegt, so dass Bodenschutz immer noch eine Sache der Abwägung ist.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bodenschutzkonzept Filderstadt (PDF, 7,009 MB).

Kontakt

Umweltschutzreferat
Uhlbergstraße 33
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-1511
Fax 0711 7003-7793

Öffnungszeiten

Frau Cosenza

Assistenz

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