Wohngeld: Zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Wartezeiten ergriffen

Stadt arbeitet fieberhaft am Abbau des Antragsstaus

FILDERSTADT. Landauf, landab derzeit ein großes Problem: die zügige Bearbeitung von Wohngeldanträgen. Aufgrund von massiven Personalausfällen, des Fachkräftemangels (Neubesetzung von Stellen) sowie der Einführung von „Wohngeld plus“ (Zahl der An­spruchsberechtigten wurde von der Bundesregierung deutlich erhöht) ist auch Filderstadt von dem allgemeinen Antragsstau betroffen. Das zuständige Amt für Integration, Migration und So­ziales arbeitet mit einer Vielzahl von Maßnahmen fieberhaft daran, den langen Wartezeiten gegenzusteuern.

Amtsleiter Christos Slavoudis betont, dass seine Mannschaft bereits alle möglichen An­strengungen unternommen habe, die Situ­ation so schnell wie möglich zu verbessern. Die langen Wartezeiten (aktuell bis zu 16 Monaten) sind keineswegs ein Filderstädter Phänomen. Auch in vielen anderen Kommu­nen wird momentan über die Antragsstaus beim Wohngeld geklagt. Dies liege, so Sla­voudis, unter anderem daran, dass die Be­arbeitung sehr komplex und aufwendig sei, gleichzeitig der nahezu erschöpfte Arbeits­markt keine Fachkräfte bieten könne. Heike von Broock, die stellvertretende Amtsleiterin: „Es ist schwierig, Mitarbeitende zu finden, die überhaupt Erfahrungen in diesem Be­reich mitbringen.“

Wichtige Voraussetzungen für die verant­wortungsvolle Tätigkeit: Bei der Bearbei­tung der Anträge müssen die Gesetze und Verwaltungsvorschriften eingehalten wer­den. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist sehr vielfältig und erfordert ein hohes Maß an Fachwissen sowie Kenntnissen über das so genannte „Wohngeldgesetz“ (WoGG), das Einkommenssteuergesetz sowie über die So­zialgesetzbücher.

Aufgabe hoch komplex

Ein weiterer Punkt kommt hinzu. Mit der Einführung des „Wohngeldes plus“ hat die Bundesregierung die Anzahl der Menschen stark erhöht, die berechtigt sind, Wohngeld zu beziehen. Für Filderstadt heißt dies kon­kret: Die Zahl der zu bearbeitenden Anträge ist von 585 im Jahr 2018 auf 930 in 2023 angestiegen. Tendenz steigend. Slavoudis: „Wir haben vorausschauend gehandelt und frühzeitig weitere Stellen geplant.“ Doch dann seien unvorhersehbare Entwicklungen eingetreten: zum Beispiel krankheitsbeding­te Langzeit-Ausfälle von Mitarbeiter*innen, zweimal der komplette Neuaufbau des Wohngeld-Teams und somit auch des Fach­wissens in diesem sensiblen Bereich.

Viele Maßnahmen eingeleitet

Parallel dazu sind im Amt für Integration, Migra­tion und Soziales zahlreiche Maßnahmen ergrif­fen worden, um die Problematik zu entschärfen, und weitere sind geplant. Ein paar Beispiele:

  • Personalaufstockung ab Sommer 2024 auf insgesamt 400 Prozent (Stellen)
  • Abordnung anderer Mitarbeiter*innen zur Unterstützung für die Antragseingabe und Nebentätigkeiten
  • Einführung eines Frontoffices für Publi­kumsverkehr und Nebentätigkeiten
  • Reduzierung der Telefon- und Öffnungs­zeiten, um Zeit für die Antragsbearbeitung zu erhalten
  • Ausweitung der Arbeitszeit durch Sams­tagsarbeit und erweiterte Gleitzeiten
  • Gewinnung einer externen Coachin zur Einarbeitung der Mitarbeiter*innen vor Ort
  • Zusammenarbeit für Fragenklärung mit benachbarten Wohngeldbehörden (vor­rangig Ostfildern und Esslingen) sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP
  • Fortbildungen zu wohngeldrechtlichen Themen.

Bürgermeister Jens Theobaldt: „Dass der Be­arbeitungsrückstand entstanden ist, bedaure ich zutiefst, da uns bewusst ist, wie dringend die Menschen auf diese Unterstützung ange­wiesen sind. Ich kann versichern, dass wir mit den zahlreichen genannten Maßnahmen dem entgegenwirken. Den Mitarbeiter*innen in der Wohngeldstelle danke ich für ihr hohes Enga­gement unter der derzeit hohen Belastung.“ Das Amt für Integration, Migration und So­ziales arbeitet zudem fieberhaft an neuen Lösungen, um die Wartezeiten in Sachen Wohngeldanträge weiter zu reduzieren. (sk)

Infos zum Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem so genannten „Wohngeldgesetz“ (WoGG) für Bürger*innen, die aufgrund eines geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Miet­zuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzu­schuss) erhalten.

Wohngeld steht in direkter Konkurrenz zu anderen Sozialleistungen, bei denen Unterkunftskosten berücksichtigt wer­den (Bürgergeld, Leistungen für Auszu­bildende, Übergangsgeld, Verletztengeld, Grundsicherung im Alter und bei Er­werbsminderung, Hilfe zum Lebensun­terhalt, Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Pflegegeld,…). Wohngeld ist vor­rangig gegenüber den übrigen Sozialleis­tungen zu behandeln. In jedem Antrag muss eine Abgrenzung zu anderen Leis­tungen geprüft werden. (fi)