Gestaltungsbeirat Filderstadt
Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu sichten und auf mögliche Optimierung hin zu prüfen. Er spricht Empfehlungen aus, wie ein Vorhaben ggf. noch weiter verbessert werden kann.
Zuständigkeit
Grundsätzlich obliegt dem Gestaltungsbeirat eine beratende Funktion und unterstützt den Gemeinderat und die Verwaltung in ihrer Entscheidungsfindung bei städtebaulich bedeutsamen Vorhaben.
Mitglieder
Satzungsgemäß besteht der Gestaltungsbeirat in Filderstadt aus vier Mitgliedern.
Beschluss (PDF, 235,7 KB) über die Berufung von Beiräten für den Gestaltungsbeirat VL-Nr. 0270-a/2023 - Beiratsperiode 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025
Termine
Der Gestaltungsbeirat Filderstadt hält insgesamt vier Sitzungen pro Kalenderjahr ab. In der Regel finden diese Sitzungen einmal im Quartal statt.
Die Termine rund um den Gestaltungsbeirat finden interessierte Bürgerinnen und Bürger über das Rats- und Informationssystem (Link in der rechten Spalte) oder aber auch über den Veranstaltungskalender.
Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil wird rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.
Informationen für Bauherren und Architekten
Bezüglich des Ablaufes und der einzureichenden Unterlagen bitten wir beigefügte Informationen für Bauherren und Architekten (PDF, 102,9 KB) zu beachten. Hier sind alle notwendigen Inforationen übersichtlich zusammengefasst.
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Gestaltungsbeirates ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (PDF, 261,2 KB).
Presse
Amtsblattartikel (PDF, 9,161 MB) zum Gestaltungsbeirat Filderstadt vom 04. März 2022.